Die Leistungen der Hausverwaltung

Wenn Werte nicht nur erhalten werden.

Eine gute Hausverwaltung hilft den Eigentümern dabei, ihre immobilen Vermögenswerte zu erhalten. Unser Anspruch ist es, den Idealfall zu erreichen: Eine zielgerichtete Planung sowie optimierte Instandhaltungsmaßnahmen dienen nicht nur der Werterhaltung sondern auch deren Steigerung.

 

Nachfolgend ein Auszug unserer Leistungen, mit denen wir Sie in den folgenden Bereichen beraten und entlasten können:

 

 

Unsere Werte

Eigentümerbelange

  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer ordentlichen Eigentümerversammlung je Wirtschaftsjahr sowie einer jährlichen Verwaltungsbeiratssitzung
  • Anfertigung und Versendung von Beschlussprotokollen der Eigentümerversammlungen
  • Ordnungsgemäße Führung der Beschluss- und Urteilssammlung
  • Koordination und Ausführung der Eigentümerbeschlüsse

Wirtschaftlichkeit

  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
  • Kontenführung für die Gemeinschaft
  • Einzug/Überwachung fristgerechter Zahlungseingänge von Eigentümerbeiträgen
  • Erstellung des Wirtschaftsplans (Gesamtplan und Einzelpläne) sowie der Jahresabrechnung (Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen)

Absicherung

  • Überwachung des notwendigen Versicherungsschutzes
  • Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen, z. B. Rohrbruch, Brand- oder Sturmschäden sowie Meldung von Schäden am Gemeinschaftseigentum an die Versicherung
  • Beratung der Eigentümer über die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren; ggfs. Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Gemeinschaft oder der Wohnungseigentümer

Ordnung

  • Überwachung der Einhaltung von Bestimmungen der Teilungserklärung
    bzw. Gemeinschaftsordnung
  • Aufstellung einer Hausordnung und Überwachung derer Einhaltung
  • Auswahl, Überwachung und Koordination erforderlicher Hilfskräfte (z. B. Hausmeister/-dienste, Reinigungspersonal, Winterdienst)

Instandhaltung

  • Überwachung des baulichen und technischen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums durch periodische (mind. einmal pro Jahr) und aperiodische Begehungen; einmal im Kalenderjahr erfolgt die Begehung mit den Beiräten, ggfs. mit Sonderfachleuten
  • Beratung der Gemeinschaft über die Notwendigkeit sowie Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten nach den entsprechenden Beschlüssen und Erteilung entsprechender Aufträge auf Basis von Angeboten